Im Kreis Biberach gibt es noch rund 50 Sühnekreuze.
Solche steinerne Sühnekreuze wurden etwa zwischen 1200 und 1600 aufgestellt.
Nach einem Totschlag wurde in einer Verhandlung zwischen der Obrigkeit und dem Täter und seiner Familie und der Familie des Opfers ein Vertrag ausgehandelt, der eine ganze Reihe von Bussen enthielt. Ein Punkt dabei war, ein steinerens Kreuz aufzustellen, an der Stelle wo die Tat geschah oder wo es die Hinterbliebenen wünschten.
Dies verhinderte die zuvor übliche Blutrache und Sühne und Ausgleich stand im Mittelpunkt. Es war also ein moderner humaner Ansatz.
Ab 1532 galt das erste allgemeine deutsche Strafgesetzbuch, die peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V., die Carolina die die Todesstrafe vorsah.